Positionspapier der Vertretung der Senioren und Hinterbliebenen

(Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Formulierung benutzt.)

Der BTB vertritt neben den Interessen der aktiven Beamten und Tarifbeschäftigten der technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungen, Anstalten und Betrieben des öffentlichen Dienstes auch die besonderen Anliegen der Senioren und Hinterbliebenen.

Hierfür wurde satzungsgemäß die Vertretung der Senioren und Hinterbliebenen eingerichtet. Sie ist für die Versorgungs- und Rentenpolitik des BTB verantwortlich und Ansprechpartner der Senioren. Der Vorsitzende dieser Vertretung ist stimmberechtigtes Mitglied des BTB-Bundesvorstandes.

Damit sind die Senioren und Hinterbliebenen in solidarischer Gemeinschaft mit ihren noch im aktiven Berufsleben stehenden Kolleginnen und Kollegen weiterhin Mitglieder im BTB und können die Leistungen des DBB und des BTB in Anspruch nehmen.

In den Landesgliederungen stehen für die Belange der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen gewählte und sachkompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die den notwendigen Informationsfluss zwischen den Mitgliedern und den Entscheidungsgremien des BTB und des DBB gewährleisten.

Der BTB ist im Bundesvorstand und weiteren wichtigen Beschlussgremien des DBB und in den Vorständen der DBB-Landesgliederungen vertreten.

  • Er unterrichtet seine Mitglieder mit dem BTB Magazin umfassend und aktuell aus den technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen und über alle wichtigen Entwicklungen des Dienst- und Arbeitsrechts, der Beamtenversorgung, der Krankenfürsorge und des Rentenrechts.
  • Er gewährt über den DBB Rechtsschutz, auch für Hinterbliebene.
  • Er vermittelt Leistungen der DBB-Akademie, wie Seminare, günstige Urlaubsreisen Studienfahrten, Bücherdienst.
  • Er vermittelt Versicherungs- und Bankendienste zu Sonderkonditionen und vieles mehr.

Der BTB richtet seinen Einsatz in der Seniorenpolitik insbesondere auf folgende Themen:

  • Die Senioren müssen auf ihre Altersversorgung vertrauen können.

Wir wenden uns gegen Eingriffe in die Versorgungsbezüge und Renten. Durch verschiedene Reformen und strukturelle Maßnahmen    wurden bisher schon erhebliche finanzielle Vorleistungen für die Haushalts- und Rentenkonsolidierung erbracht. Es kommt hinzu, dass ältere Menschen nur unter erschwerten Bedingungen noch Möglichkeiten zur privaten Absicherung haben.

  • Das Versorgungsrecht der Beamten muss als eigenständiges System der Alters- und Hinterbliebenenversorgung erhalten bleiben.

Das selbstständige Besoldungs- und Versorgungssystem der Beamten ist Bestandteil des Berufsbeamtentums und sichert die öffentliche Ordnung. Dass für die zunehmenden Aufwendungen für Versorgungsbezüge keine Rücklagen gebildet wurden, kann den Versorgungsempfängern nicht angelastet werden. Bereits seit über 30 Jahren ist dieser Sachverhalt bekannt. Durch die schon jetzt erbrachten Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe sind die Versorgungsbezüge im Vergleich zu den Renten und den Bezügen der Aktiven erheblich zurückgeblieben. Hinzu kommt, dass die Einkommen im öffentlichen Dienst insgesamt hinterherhinken.

  • Krankenfürsorge und Pflegeversicherung dürfen sich nicht weiter verschlechtern.

Mit den Einschränkungen von Leistungsbereichen wurden bereits erhebliche Einbußen hingenommen. Zu berücksichtigen ist auch, dass das bestehende System der Krankenfürsorge für den Staat günstiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung.

  • Die Versorgung der Witwen und Witwer und das Waisengeld müssen den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden.

Die wirtschaftliche Situation der Hinterbliebenen ist schon jetzt besorgniserregend. In vielen Fällen werden sie künftig auf die gesetzliche Mindestversorgung angewiesen sein. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird dem nicht gerecht. Bei Rückstufung auf die Steuerklasse 1 führt das zu weiteren erheblichen Einbußen bei den ohnehin schon reduzierten Einkommen.

  • Mit Äußerungen wie “Alten- oder Pensionslasten” muss endlich Schluss sein.

Öffentliche Diskussionen um die Entwicklung des Versorgungsrechts und der Renten müssen versachlicht werden. Die Würde der älteren Menschen ist von Politikern und Medien anzuerkennen.

Dem BTB ist die Information über die Altersverfügungen ein besonderes Anliegen.

Dazu gehören die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht. Die frühzeitige und sorgfältige Erstellung dieser Verfügungen und Vollmachten erspart oft viele Schwierigkeiten und unnötige Kosten. Ein Schicksalsschlag ist nicht altersabhängig; natürlich ist die ältere Generation hier eher betroffen. Deshalb sollten sich besonders ältere Menschen mit diesem Thema frühzeitig befassen und für sich ihren ganz persönlichen Willen für den Ernstfall formulieren.