Aktuelles - BTB-Saarland

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu diesem Bereich


Mitgliedergewinnungsaktion vom 1.5. bis zum 1.9.2023

Neue Mitglieder werben und gewinnen

Mitgliederwerbeaktion noch bis zum 1. September 2023

Mitgliedergewinnungsaktion 2023

Gewinne eine Kollegin oder einen Kollegen als neues Mitglied für den BTB und erhalte die Chance auf einen tollen Gewinn.

Die drei stärksten Mitgliedergewinner erhalten

1. Preis: einen Reisegutschein in Höhe von 300 €
2. Preis: einen Einkaufsgutschein im Wert von 200 € 
3. Preis: einen Restaurantgutschein im Wert von 100 € 

Darüber hinaus werden unter allen Werbern noch zehn Geldpreise im Wert von je 50 Euro verlost.

Füllt das Beitrittsformular aus und sendet es per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Das Formular muss bis zum 1.September in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein um an der Verlosung teilnehmen zu können. 

BTB Fachkongress 2023

An die Mitgliederinnen und Mitglieder des BTB Saar,

am Freitag, dem 22.09.2023 veranstaltet der BTB einen Fachkongress zum Thema Klimawandel, siehe beigefügte Info. Der Kongress fällt zusammen mit einem Festakt zum 50-jährigen Jubiläum der BTBkomba Baden-Württemberg. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr, geplantes Ende gegen 15.30 Uhr.

Wir möchten Euch als BTB-Landesverband die Teilnahme an diesem Kongress ermöglichen. Der Landesverband gewährt jedem Mitglied des BTB Saar bei einer Teilnahme einen Reisekostenzuschuss von 35 €. Die Anreise kann mit PKW oder mit der Deutschen Bahn erfolgen und ist selbst zu organisieren. Abfahrt mit der DB in Saarbrücken HBF ist um 06.28 Uhr. Anmelden könnt ihr Euch bei eurem Vorstandsmitglied oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 21.06. Infos findet ihr auch unter www.btb-saar.de.

Beim Dienstherrn kann für die Veranstaltung ein Antrag auf Dienstbefreiung gestellt werden. Die Entscheidung, ob dieser Antrag gewährt wird, obliegt dem Dienstherrn.

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