BTB - Arbeitnehmerprogramm

Der BTB unterstützt die Tarifpolitik der dbb tarifunion. Im BTB organisierte Arbeitnehmer können so ihre Interessen über die dbb tarifunion unmittelbar in Tarifverhandlungen einbringen.

Tarifliche Schutzvorschriften für die Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung sind heute erforderlicher denn je. Sie müssen verwirklicht werden. Dies gilt bei der Gestaltung der Entgeltordnung ebenso wie bei der Angleichung der Tarife Ost an West. Der BTB fordert die Einführung eines einheitlichen Tarifrechts für Bund/Kommunen (TVöD) und Länder (TV-L) und für einheitliche Regelungen der Arbeitszeiten und bei der Rahmengestaltung der leistungsorientierten Bezahlung.

Berufsausbildung, Fortbildung

Die Ausbildung im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich ist ständig neuen Erkenntnissen anzupassen und auf internationalem Niveau zu halten. In Schulen und Hochschulen ist der Technik und den naturwissenschaftlichen Fächern ein höherer Stellenwert beizumessen. Die gerechte Gleichstellung der Bildungsabschlüsse in technisch-naturwissenschaftlichen Gebieten wird gefordert.

Fort- und Weiterbildung sind wesentliche Elemente, die als Voraussetzung zur funktionsgerechten Aufgabenerfüllung im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich unverzichtbar sind. Sowohl die fachbezogene als auch fachübergreifende Fortbildung muss deshalb wesentlich verstärkt werden. Die beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen sind mittels dieses Instrumentariums zu verbessern. Außerdem ist für den einzelnen Arbeitnehmer ein tariflicher Anspruch auf Fort- und Weiterbildung durchzusetzen.

Arbeitsentgelt

Die Arbeitnehmer des technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Verwaltungsdienstes und den privatisierten Bereichen sind, entsprechend ihrer Vor- und Ausbildung, nach Leistung und Verantwortung zu bezahlen. An der Tätigkeit orientierte und leistungsbezogene Einkommen müssen regelmäßig der allgemeinen Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung angepasst werden. Es sind übersichtliche und verbindliche Tätigkeitsmerkmale zu erarbeiten.

Ein tarifliches Wirrwarr bei den Tätigkeitsmerkmalen ist zu beseitigen. Das Eingruppierungsrecht muss für jeden Beschäftigten verständlich sein und nicht nur für "Spezialisten". Tätigkeitsmerkmale müssen die Grundlage für eine leistungsgerechte und humane Arbeitsplatzbewertung sein.

Der BTB lehnt Einschnitte in die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenso ab wie eine Reduzierung der jährlichen Sonderzuwendung. Die Laufzeit der Lohn- und Vergütungstarifverträge sollte 12 Monate nicht überschreiten.

Vermögensbildung

Vermögenswirksame Leistungen der öffentlichen Arbeitgeber müssen aus volkswirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten wesentlich verbessert werden.

Arbeitszeitverkürzung

Der BTB wendet sich gegen die weitere Verlängerung der Wochen- oder Lebensarbeitszeit. Neuen Arbeitszeitmodellen, die flexibler sind, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Flexibilisierung von Arbeitszeit muss zu mehr Beschäftigung und nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. Auch der Abbau von Überstunden muss der Schaffung neuer Arbeitsplätze dienen.

Soziale Sicherheit

Bei einer mehr als 10-jährigen Tätigkeit bei einem oder mehreren öffentlichen Arbeitgebern muss der Arbeitnehmer unkündbar sein. Eine ordentliche Kündigung ist auszuschließen. Zum Zwecke der Herabgruppierung als Umgehung der tarifvertraglich vereinbarten Unkündbarkeit darf eine Änderungskündigung nicht möglich sein.

Die öffentlichen Arbeitgeber und die privatisierten Bereiche sind gehalten, eine aufgabenbezogene Personalbedarfsplanung zu erstellen und die erforderlichen Arbeitsplätze zu besetzen.

Die Bereitstellung erforderlicher Arbeitsplätze darf aus fiskalischen Überlegungen nicht verweigert werden. Um auch weiterhin Jugendlichen eine Perspektive für den öffentlichen Dienst zu bieten, fordert der BTB die Bereitstellung von mehr Ausbildungsplätzen und die Gewährleistung der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

Der Schwerpunkt der sozialen Sicherheit im Alter liegt in der Sozialversicherung und der tarifvertraglichen Zusatzversorgung. Die Elemente der Versorgung sind so zu gestalten, dass der erarbeitete Lebensstandard nach Beendigung des Arbeitslebens erhalten bleibt.

Mitbestimmung am Arbeitsplatz

Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder müssen arbeitnehmerfreundlicher gestaltet werden. Dies gilt insbesondere bei Strukturreformen von Verwaltungen, Auflösung und Privatisierung von Dienststellen und Wegfall von Arbeitsplätzen. Hier muss den Personalvertretungen ein größeres Mitspracherecht eingeräumt werden. Eine starke Personalvertretung ist zwingend erforderlich. Um diese zu gewährleisten, müssen in allen Bereichen BTB - Wahlvorschläge für die Personalratswahlen aufgestellt werden.

Erholungsurlaub

Er ist für alle Arbeitnehmer unabhängig von der beruflichen Tätigkeit nur am Lebensalter zu bemessen. Aus arbeitsmedizinischen und arbeitspolitischen Gründen ist einer Verkürzung der Urlaubszeiten entgegenzuwirken.

Gestaltung der Arbeitsplätze

Die Arbeitsplätze sind der technologischen Entwicklung anzupassen. Dies ist für die weitere Humanisierung der Arbeitsbedingungen und nicht einseitig zur Rationalisierung personalintensiver Arbeitsvorgänge einzusetzen. Die Fortentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik ist aus Wettbewerbsgründen erforderlich.

Privatisierung

Der BTB wendet sich gegen die unkritische Einführung privatrechtlicher Strukturen in den öffentlichen Dienst. Die dadurch angestrebten Entlastungen werden nicht erreicht. Sie führen zu einer Mehrbelastung des vorhandenen Personals.

Zudem führt die Privatisierung zu einer Gefährdung der tariflichen Ansprüche und wird deshalb von uns abgelehnt.